Rechte und Pflichten

Die therapeutische Beziehung: Eine Frage des Vertrauens. Ärzten und Pflegenden sein Vertrauen zu schenken, heisst, mit den therapeutischen Abläufen einverstanden zu sein und das Spitalpersonal bei seiner Arbeit zu unterstützen. Dem Patienten zu vertrauen bedeutet wiederum, seine Wünsche in Bezug auf seine Versorgung zu verstehen und zu respektieren. Gegenseitiges Vertrauen ist somit Voraussetzung für eine erfolgreiche Betreuung.

Gemeinsam für eine optimale Betreuung
Haben Sie eine Frage zu Ihrer Erkrankung oder Ihrer Behandlung? Bitten Sie die Mitarbeitenden der Ärzteschaft und Pflege ungeniert um Erklärungen. Sie informieren Sie gerne auf verständliche Weise über Ihren Gesundheitszustand, den voraussichtlichen Krankheitsverlauf und die möglichen Untersuchungen und Behandlungen.

Ihre Zustimmung ist notwendig
Die Ärzte und Pflegenden informieren Sie vor jedem Eingriff oder jeder Therapie über die Vorteile und Risiken sowie über therapeutische Alternativen. Auf der Grundlage dieses Informationsaustauschs holt das ärztliche und pflegerische Personal Ihr Einverständnis im Hinblick auf die geplanten Massnahmen ein. Sie haben jedoch jederzeit das Recht, eine Behandlung oder einen chirurgischen Eingriff abzulehnen, die Behandlung abzubrechen oder das Spital zu verlassen. In diesem Fall werden wir Sie auf die Risiken aufmerksam machen und Sie bitten, Ihren Entscheid schriftlich zu bestätigen.

Ärztliche Schweigepflicht
Ihre medizinischen Daten sind durch die ärztliche Schweigepflicht geschützt. Es handelt sich dabei sowohl um eine moralische wie um eine gesetzliche Pflicht gegenüber dem Patienten, der das gesamte Spitalpersonal untersteht. Wir halten uns daran und garantieren Ihnen den Schutz Ihrer Gesundheitsdaten. Die Ärztinnen oder Ärzte, die für Ihre Behandlung zuständig sind, dürfen Ihre Angehörigen nur mit Ihrem Einverständnis über Ihren Gesundheitszustand informieren.

Informieren Sie uns über Ihre Medikamente
Nehmen Sie Medikamente ein? Teilen Sie dies dem Pflegepersonal vor Ihrem Spitalaufenthalt mit. Um unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden, nehmen Sie während Ihres Aufenthalts bei uns jedoch nur die Medikamente ein, die Ihnen von unseren Ärzten verschrieben wurden.

Reden Sie mit uns!
Ihr Wohlbefinden steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir sind jedoch darauf angewiesen, dass Sie als Patientin oder Patient aktiv an Ihrer medizinischen Betreuung mitwirken, und zwar während der gesamten Behandlung. Mit Ihrer Mithilfe und Ihren Fragen helfen Sie unserem Personal, Sie optimal zu betreuen und auf Ihre Wünsche Rücksicht zu nehmen.

Patientenverfügung: Entscheiden Sie rechtzeitig
Im Fall einer schweren Erkrankung mit ungewissem Verlauf ist es wichtig, dass wir im Voraus wissen, wie Sie sich Ihre medizinische Versorgung vorstellen und mit welchen Behandlungen Sie einverstanden wären, falls Sie sich nicht mehr dazu äussern könnten. Eine Patientenverfügung informiert Ihre Angehörigen und das medizinische Personal über Ihre Wünsche und ermöglicht ihnen, diese zu berücksichtigen. In Ihrer Patientenverfügung haben Sie zudem die Möglichkeit, eine Person als gesetzliche Vertretung bei medizinischen Entscheidungen zu bestimmen und sich zur Organspende zu äussern. Damit Ihre Patientenverfügung bei Bedarf rasch zur Hand ist, können Sie bei Ihren Angehörigen oder Ihrem Hausarzt ein Exemplar hinterlegen und eine Kopie an die Direktion des freiburger spitals (Generalsekretariat) senden, die sie in Ihrem Patientendossier ablegen wird.
Organ- und Gewebespende

Weitere Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten während Ihres Spitalaufenthalts finden Sie in unserer Broschüre:
"Ihre Rechte und Pflichten bei einem Spitalaufenthalt"

Auf der Website der Freiburger Kantonsverwaltung ist ferner der Leitfaden „Die Patientenrechte im Überblick“ aufgeschaltet, der vom kantonalen Gesundheitsamt erarbeitet wurde.
Leitfaden „Die Patientenrechte im Überblick“

Kontakt
Sekretariat Rechtsdienst
ft@u-se.puhc.rf-h@gs
Postfach | 1708 Freiburg - Schweiz
Chemin des Pensionnats 2-6 | 1752 Villars-sur-Glâne - Schweiz
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Elektronisches Patientendossier (EPD)