Organ- und Gewebespende

Mit einer Organspende schenken Sie Leben. Das Wichtigste ist, dass Sie mit Ihren Angehörigen darüber sprechen und einen Organspendeausweis auf sich tragen.

Wie können Sie Ihren Willen zum Ausdruck bringen?

Wie stellen Sie sicher, dass Ihr Wunsch bekannt ist, im Fall Ihres Ablebens ein Organ, Gewebe oder Zellen zur Verfügung zu stellen? Um Ihre Angehörigen vor einer unangenehmen Entscheidung zu bewahren, ist es wichtig, dass Sie Ihren Wunsch zu Lebzeiten äussern und Ihre Familienangehörigen informieren. Die Spendekarte ist ein konkretes Mittel, um Ihre Zustimmung – oder Ihre Weigerung – zur Entnahme auszudrücken und Details zu präzisieren.

SIE entscheiden – SIE haben die Wahl!

Wichtig ist, dass Ihre Angehörigen Ihre Wünsche kennen und so an dem Tag, an dem Sie selber dazu leider nicht mehr in der Lage sind, in Ihrem Sinne handeln können.

Spendekarte

Jede Person ab 16 Jahren kann eine Spendekarte ausfüllen. Eine Altersobergrenze existiert nicht.

Sie können Ihre Karte jederzeit abändern. Es ist aber immer wichtig, Ihre Angehörigen zu informieren. Auch kann eine Vertrauensperson, die nicht mit Ihnen verwandt ist, auf der Karte als ausschlaggebende Ansprechperson vermerkt werden.

Tragen Sie die Karte jederzeit auf sich und halten Sie vor allem Ihre Angehörigen auf dem Laufenden!

Der Infofilm - Willensäusserung

Spendekarten sind an den Haupteingängen der HFR-Standorte erhältlich.

Vorgehen bei der Entnahme

Gemäss Gesetz hat der Wille der verstorbenen Person Vorrang vor demjenigen der Angehörigen.

Die Entnahme von Organen, von Gewebe oder von Zellen bei einem oder einer Verstorbenen ist nur erlaubt, wenn ein Dokument existiert, welches die Zustimmung der verstorbenen Person belegt. Wenn die Angehörigen nichts von einem solchen Dokument wissen, können sie ihre Entscheidung auf der Basis des vermuteten Willens des Verstorbenen fällen.

Das Vorgehen bei einer Entnahme von Organen oder von Gewebe ist in der schweizerischen Gesetzgebung streng reglementiert. Zunächst muss die Diagnose des Hirntodes, also des irreversiblen und vollständigen Ausbleibens sämtlicher Hirnfunktionen, festgestellt werden. Atmung und Kreislauf können dabei künstlich aufrechterhalten sein. Anschliessend müssen zwei verschiedene, vom Transplantationsteam unabhängige Ärzte den Hirntod innerhalb einer vom Gesetz definierten Zeitspanne bestätigen.

Das Transplantationsgesetz verbietet den Handel mit Organen, Gewebe oder Zellen und schreibt vor, dass eine Spende gratis und anonym erfolgen muss.

Das HFR: ein Identifikations- und Entnahmezentrum

Das HFR ist ein Zentrum zur Identifikation von Spendern und zur Organentnahme. Unsere Ärzte können diesbezüglich an Sie herantreten.

Die Transplantationen erfolgen in den sechs spezialisierten Zentren der Schweiz: in Lausanne (CHUV), Genf (HUG), Bern (Inselspital), Basel, Zürich und St. Gallen.

Zusätzliche Informationen

Zögern Sie nicht, Gesundheitsfachpersonen (beispielsweise Ihren Arzt) anzusprechen, wenn Sie weitere Informationen benötigen. Sie können auch eine der folgenden Webseiten konsultieren:

Bundesamt für Gesundheit
Schweizerische Nationale Stiftung für Organspende und Transplantation
Programme latin de don d'organes (Webseite nur auf Französisch)

 

 

Organspende-Karte bestellen

Gratisnummer oder per Mail

vasb@fjvffgenafcynag.betgro.tnalpsnartssiws@ofni
Fragen?

Gerne können Sie auch mit unserem lokalen Koordinator für das "Programme latin de don d'organes" Kontakt aufnehmen. 

Etienne Arnaud
Infirmier-ère expert-e en soins intensifs
Experte/in Intensivpflege
Rgvraar.Neanhq@u-se.puhc.rf-h@duanrA.enneitE
Maud Baroni
Infirmier-ère expert-e en soins intensifs
Experte/in Intensivpflege
Znhq.Onebav01@u-se.puhc.rf-h@10inoraB.duaM