Umzug des Kantonalen COVID-19-Schnelltestzentrums

Ab Montag, 26. April 2021 befindet sich das Kantonale COVID-19-Schnelltestzentrum neu in Granges-Paccot. Mit dem Umzug soll der Ausbau des Impfzentrums im Forum Fribourg ermöglicht werden.

Das ursprünglich im Forum Fribourg angesiedelte Kantonale COVID-19-Schnelltestzentrum ist ab Montag, 26. April 2021 an der Route d'Englisberg 21 in Granges-Paccot zu finden. Der Umzug war angesichts der deutlichen Erhöhung der Anzahl von Impfstoffdosen, die in den kommenden Monaten erwartet werden, notwendig, damit die Impfungen in den erweiterten Räumlichkeiten des Forum Fribourg durchgeführt werden können.

Das Schnelltestzentrum verfügt weiterhin über eine Kapazität von 500 Tests pro Tag. Wie im Forum Fribourg werden Massnahmen ergriffen, um die Trennung von symptomatischen und asymptomatischen Personen zu gewährleisten.

Tests für Reisen
Es gibt einen speziellen Pfad für PCR-Tests für Reisezwecke. Bei Reisen für private Zwecke ist vor Ort ein Betrag von 156 Franken mit Karte zu zahlen und ein Ausweis vorzulegen. Die Person erhält die Testbestätigung per E-Mail. Tests für Reisen zu Geschäfts- oder Ausbildungszwecken werden vom Bund übernommen. PCR-Tests für Reisezwecke können auch beim Hausarzt, in einer medizinischen Permanence oder in einer autorisierten Apotheke im Kanton durchgeführt werden.

Neue Leistung
für Kinder Kinder ab 6 Jahren ohne Symptome, die einen PCR benötigen (z. B. für Reisen, Lager oder Aufhebung der Quarantäne am 7. Tag), können nun auch über die Plattform CoronaCheck angemeldet und im Kantonalen Schnelltestzentrum getestet werden.

Massentests
Vom Kantonsarzt angeordnete Massentests bei einer vermuteten oder bestätigten Häufung von Infektionen werden weiterhin vom Kantonalen Schnelltestzentrum durchgeführt.
Für Massentests zur Prävention oder Tests von Gruppen mit mehr als 20 Personen können interessierte Organisationen das Zentrum per E-Mail an pragerqrcvfgntr@u-se.puhc.rf-h@egatsipedertnec kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass Personen, die nicht zum Termin erscheinen, ein Betrag von 50 Franken berechnet werden kann.